Fragen & Antworten

  1. Was ist ein EU-Neuwagen und was ein Reimport?
  2. Wie sind EU-Neuwagen ausgestattet?
  3. Entsprechen EU-Importe den Österreich Abgasnormen?
  4. Welche Garantie gilt für EU-Neuwagen?
  5. Lässt sich die Garantie auch verlängern?
  6. Kann man EU-Neuwagen und Reimporte auch leasen oder finanzieren?
  7. Und zu guter Letzt: Was ist eigentlich eine Tageszulassung?
  8. Wie schließe ich den Leasingvertrag online ab?
  9. Wie verbindlich ist der Online-Abschluss?
  10. Wie unterschreibe ich den Vertrag online? Was heißt IDNow eSign bzw. Video Identifikationsverfahren?
  11. Ich möchte den Kaufpreis meines Wunschfahrzeugs auf der Homepage (RIDERS PEAK) noch verhandeln und will aber wissen, ob ich eine Leasingfinanzierung bekommen würde - soll ich den Vertrag abschließen?
  12. Ich habe in der Online-Strecke eine Fehlermeldung - wohin kann ich mich wenden?
  13. Ich möchte eine Anzahlung in den Leasingvertrag einbringen - wohin muss ich diese überweisen?
  14. Was ist, wenn ich kein positives Bonitätsergebnis bekomme?
  15. Welche Versicherung wir bei einem Online-Abschluss benötigt?
  16. Wie geht es nach dem Online-Abschluss weiter?
  17. Vertragsaktivierung
  18. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
  19. Ich würde gern einen Online-Abschluss für ein Gebrauchtfahrzeug tätigen. Kann ich das?
  20. Ich möchte den Vertrag auf zwei Personen abschließen. Wie ist das möglich?
  21. Service-App "e-Leasing24"

  1. Was ist ein EU-Neuwagen und was ein Reimport?

    Egal ob EU-Neuwagen oder Reimport – in beiden Fällen wird das Fahrzeug nach Österreich importiert. Der Unterschied liegt im Detail.

    Ein EU-Neuwagen, auch EU-Import genannt, ist ein Fahrzeug, das für den europäischen Markt bestimmt ist, aber nicht im Bestimmungsland verkauft wird. So zum Beispiel ein Modell aus Japan, das ursprünglich für Italien vorgesehen war, aber schließlich auf dem deutschen Markt vertrieben wird.

    Reimporte hingegen werden in Österreich produziert, sind aber für den Export vorgesehen und daher günstiger. Auf dem Papier werden sie dann in das vorgesehene Land importiert, für den Verkauf kommen sie jedoch zurück nach Österreich. Sie werden also wieder ins Ursprungsland eingeführt, sprich re-importiert.

    Es gibt also einen feinen Unterschied. Was zählt ist allerdings die Gemeinsamkeit – der Import nach Österreich – der Grund für den Preisvorteil ist.


  2. Wie sind EU-Neuwagen ausgestattet?

    Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Grundsätzlich weichen Ausstattungslinien im Ausland von jenen in Österreich leicht ab. Es ist also möglich, dass das von Ihnen gewünschte Extra im ausgewählten EU-Neuwagen nicht verfügbar ist. Dies kann beispielsweise bei bestimmten Assistenzsystemen oder Sicherheitsmaßmerkmalen der Fall sein, die in Österreich, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, serienmäßig verbaut sind.

    Das Gegenteil ist aber ebenso möglich: Winterpakete gehören in Skandinavien genauso zum Standard, wie Klimaanlagen in südeuropäischen Ländern. Bei Importen aus diesen Ländern wird daher auch kein Aufpreis für diese Ausstattungsstandards verrechnet.

    Die Entscheidung für oder gegen einen EU-Neuwagen ist also sehr individuell. Erheblicher Preisvorteil gegen Abweichungen in der Ausstattung – jeder Interessent entscheidet selbst, ob sich ein solcher Kauf lohnt oder nicht.

    Bedenken, dass in Österreich vorgeschriebene Systeme fehlen könnten, sind übrigens unbegründet. Die Gesetzgebung der Europäischen Union hat dafür gesorgt, dass verpflichtende Ausstattungsmerkmale europaweit verbaut werden.

    Dasselbe gilt auch für Qualitätsstandards. EU-Neuwagen und Reimporte werden mit der gleichen Qualität und Sorgfalt wie andere Fahrzeuge produziert und kommen meist sogar aus derselben Fabrik.


  3. Entsprechen EU-Importe den Österreich Abgasnormen?

    EU-Neuwagen und Reimporte sind, abgesehen von den Ausstattungslinien, identisch mit den Fahrzeugen für den deutschen Markt. Somit erfüllen Sie auch die hierzulande gültigen Normen. Bei Euro-5 oder Euro-6 handelt es sich ohnehin um europäische Normen.


  4. Welche Garantie gilt für EU-Neuwagen?

    Die Herstellergarantie gilt in jedem europäischen Land uneingeschränkt. Daher ist die Haftung auch für EU-Neuwagen und Reimporte gültig, da die Garantie europaweit einheitlich geregelt ist. Dennoch müssen im Serviceheft des Fahrzeugs folgende Einträge vermerkt sein:

    • Fahrgestellnummer
    • Auslieferungsdatum für den Start der Garantiezeit
    • Gültiger Stempel des ausliefernden Autohändlers

  5. Lässt sich die Garantie auch verlängern?

    Ja – für jedes EU-Fahrzeug ist eine Garantieverlängerung auf bis zu fünf Jahre möglich.

    Bedienungsanleitungen:

    In den meisten Fällen wird sie bei Sondermodelle mit umfangreicher Ausstattung und einem lukrativen Preis-Leistungs-Verhältnis angewandt.

    Wir analysieren konstant die Märkte anderer EU-Länder, sodass wir rechtzeitig zugreifen können, wenn ausländische Händler ihre Fahrzeuge günstig für den Österreich Markt anbieten.

     


  6. Kann man EU-Neuwagen und Reimporte auch leasen oder finanzieren?

    Natürlich ist für EU-Neuwagen und Reimporte auch ein Leasing oder eine Finanzierung zu günstigen Konditionen möglich. Egal ob für Privatpersonen oder Gewerbe, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Auf Wunsch nehmen wir auch Ihren Gebrauchten in Zahlung.


  7. Und zu guter Letzt: Was ist eigentlich eine Tageszulassung?

    Bei einer Tageszulassung wird für einen Tag ein neuer Halter in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Das ist bei einem Reimport manchmal erforderlich, z.B. wenn der ausländische Händler nur an Endkunden verkaufen darf.

    Der Nachteil besteht darin, dass der Garantiezeitraum mit der ersten Zulassung beginnt und sich daher reduziert. Da es sich dabei aber meist nur um wenige Wochen handelt, stellt das kein großes Problem dar.

    Ihr Vorteil liegt in der geringeren Wartezeit, da eine Tageszulassung meist sofort verfügbar ist.

    Übrigens: bei einer Tageszulassung handelt es sich keineswegs um einen Gebrauchtwagen. Das hat auch der Bundesgerichtshof festgestellt und hebt die Fahrzeuge damit in den Status eines Neuwagens, sofern der Kilometerstand bei "0" liegt und zwischen Herstellung und Verkaufsdatum maximal sechs Monate liegen.


  8. Wie schließe ich den Leasingvertrag online ab?

    Die einzelnen Schritte zum Abschluss erklären wir Ihnen unter dem Punkt: So geht's: Schritt für Schritt zum Online-Vertrag


  9. Wie verbindlich ist der Online-Abschluss?

    Der Online-Abschluss ist einem regulärem Vertragsabschluss gleichzusetzen.
    Durch Ihre elektronisch getätigte Unterschrift stellen Sie an uns den Antrag zur Finanzierung des deklarierten Fahrzeugs. Diesen Antrag nehmen wir nach Prüfung der von Ihnen während des Online-Abschluss getätigten Angaben sowie Übernahme des Fahrzeuges durch Sie an. Zur Bestätigung erhalten Sie ein Annahmeschreiben samt zugehörigen Finanzierungsvertrag, welcher ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig zustande gekommen ist.


  10. Wie unterschreibe ich den Vertrag online? Was heißt IDNow eSign bzw. Video Identifikationsverfahren?

    IdNow ist ein Unternehmen, welches eine behördlich zertifizierte Online-Identifikation von Privatpersonen anhand des Video-Identifikationsverfahrens sowie die dazugehörende elektronische Unterzeichnung eines Dokumentes mittels Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) anbietet. Im Video-Identifikationsverfahrens wird im Zuge eines Video-Telefongesprächs auf Basis eines zugelassenen Ausweisdokumentes Ihre Identität zweifelsfrei festgestellt. Als Ausweis sind der Reisepass, der Personalausweis oder der österreichische Führerschein zugelassen. Wurde Ihre Identität geprüft, kann unmittelbar darauf der von uns bereitgestellte Leasingvertrag unterzeichnet werden. Natürlich wird Ihnen das zu unterzeichnende Dokument im Zuge des Unterschriftsprozesses elektronisch zur Prüfung angezeigt und zusätzlich auch per E-Mail zugesandt. Nach erfolgreicher Video-Identifikation erhalten Sie Ihren elektronischen Leasingvertrag per E-Mail und auch unser Kooperationspartner s Leasing erhält eine Information.


  11. Ich möchte den Kaufpreis meines Wunschfahrzeugs auf der Homepage (RIDERS PEAK) noch verhandeln und will aber wissen, ob ich eine Leasingfinanzierung bekommen würde - soll ich den Vertrag abschließen?

    Sie können den Leasingvertrag trotzdem gleich abschließen.
    Sollte der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs geringer ausfallen als der derzeit im Vertrag berücksichtigte, verringert sich lediglich die Monatsrate. Liegt der endgültige Kaufpreis Ihres Fahrzeugs aber um mehr als 400,00 EURO über dem derzeit, im Vertrag, berücksichtigten Kaufpreis, muss zusätzlich zur Kalkulationsänderung auch ein neuer Leasingvertrag unterzeichnet werden.


  12. Ich habe in der Online-Strecke eine Fehlermeldung - wohin kann ich mich wenden?

    Melden Sie sich gerne bei bei unserem Kooperationspartner s Leasing unter 050100-27777 oder DigiAntrag [ät] s-leasing [dot] at (DigiAntrag [ät] s-leasing [dot] at) 


  13. Ich möchte eine Anzahlung in den Leasingvertrag einbringen - wohin muss ich diese überweisen?

    Die Anzahlung ist immer bei uns (RIDERS PEAK) zu bezahlen. Wir bitten hier Rücksprache mit uns unter XY damit wir Ihnen die entsprechende Kontoverbindung mitteilen können.


  14. Was ist, wenn ich kein positives Bonitätsergebnis bekomme?

    Dann gibt es noch die Möglichkeit, den Antrag bei unserem Kooperationspartner s Leasing manuell prüfen zu lassen. Über die weiteren Schritte werden Sie entsprechend kontaktiert.


  15. Welche Versicherung wir bei einem Online-Abschluss benötigt?

    Der Leasingnehmer hat der Leasinggesellschaft bei Übernahme des Leasingobjekts den Abschluss einer Kollisionskaskoversicherung und deren Vinkulierung zugunsten der Leasinggesellschaft nachzuweisen. Die Kollisionskaskoversicherung ist auf Kosten des Leasingnehmers bis zur Rückstellung des Fahrzeuges, jedenfalls aber bis zum Ende des Leasingverhältnisses aufrechtzuerhalten.


  16. Wie geht es nach dem Online-Abschluss weiter?

    Nach erfolgreichem Online-Abschluss setzt sich ein Mitarbeiter von s Leasing mit Ihnen in Verbindung, um eventuell fehlende Unterlagen, sowie Details abzuklären.
    Sobald alles geklärt ist, bekommen wir (RIDERS PEAK) eine Finanzierungszusage inkl. Übernahmeprotokoll sowie einer Überlassungserklärung zur Anmeldung. Sobald Ihr Fahrzeug auslieferungsbereit ist, werden Sie verständigen damit Sie Ihr Fahrzeug abholen können.


  17. Vertragsaktivierung

    Wenn wir alle Unterlagen (Rechnung, Übernahmeprotokoll, Zulassung Teil 1+2, Typenschein) an s Leasing senden, wird Ihr Vertrag aktiviert und die monatliche Zahlung beginnt. Die Vertragsdurchschrift sowie die Erstrechnung erhalten Sie von s Leasing per Post.


  18. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

    Wie bei allen Online-Geschäften haben Sie auch hier die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Die Frist für einen Rücktritt ist gesetzlich geregelt und erstreckt sich normalerweise bis 14 Tage nach Vertragsannahme durch uns, welche wir Ihnen durch Zusendung des Annahmeschreibens bestätigen. Der Rücktritt muss schriftliche oder auf einem anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehendem und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und vor Ablauf der Frist abgesendet werden.


  19. Ich würde gern einen Online-Abschluss für ein Gebrauchtfahrzeug tätigen. Kann ich das?

    Nein, dies ist derzeit noch nicht online möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Kooperationspartner unter verkauf [ät] s-leasing [dot] at (verkauf [ät] s-leasing [dot] at), damit Ihr Anliegen manuell bearbeitet wird.


  20. Ich möchte den Vertrag auf zwei Personen abschließen. Wie ist das möglich?

    Sie können derzeit den Online-Leasingvertrag nur auf eine Person abschließen. Möchten Sie dennoch den Vertrag auf zwei Leasingnehmer abschließen, bitten wir Sie sich an verkauf [ät] s-leasing [dot] at (verkauf [ät] s-leasing [dot] at) zu wenden.


  21. Service-App "e-Leasing24"

    Sobald Ihr Vertrag aktiviert wurde, haben Sie auch die
    Möglichkeit, sich unsere Service-App "e-Leasing24" aus dem App-Store auf Ihr Smartphone zu laden. Nach Ihrer Registrierung in der App stehen Ihnen Ihre Vertragsdaten sowie verschiedene, nützliche Services kostenfrei zur Verfügung. Außerdem bietet die App eine einfache Möglichkeit, um mit uns in Kontakt zu bleiben, sowie über die aktuellsten Neuigkeiten, Einkaufsvorteile und Aktionen laufend informiert zu werden. Ebenso sind all unsere Vorteilspartner,  mit deren Einkaufsvorteilen und Standorten in der e-Leasing24-App verfügbar. Detaillierte Informationen zum Funktionsumfang der e-Leasing24-App finden Sie unter s Leasing | eLeasing24 Service App (s-leasing.at). Zusätzlich können Sie aber auch die Service-App e-Leasing24 als Fremdkunde bereits nutzen. Downloaden lohnt sich! Selbst Fremdleasingverträgen können so erfasst und verglichen werden.